Inzidenzstufe 2: 3G-Nachweis für den Hallensport notwendig
Da der Kreis Gütersloh sich mittlerweile wieder in Inzidenzstufe 2 befindet, wird für den Sport in der Halle wieder ein 3G-Nachweis (getestet, genesen, geimpft) benötigt.
Kinder bis 6 Jahre und regelmäßig getestete Schulkinder (ab dem Schulstart am 18.8.) sind davon ausgenommen.